Verwaltungsrecht
Natürliche und juristische Personen sind, ganz gleich ob direkt oder indirekt, Gesprächspartner von Verwaltungsakten. Demnach entsteht die Dringlichkeit des Ansuchens der zuständigen Behörden für die Aufhebung der Verwaltungsakte oder für die Nichtigerklärung der Verwaltungshandlungen und/oder für die Eröffnung eines Verfahrens. Für die Verfolgung dieser Konflikte bedarf es einen fachkundigen Team, weil das Verwaltungsrecht nicht nur aus einer Quelle besteht, die Gesetzbestimmungen dispersiv sind und jedes einzelne administrative Konflikt ihre eigenen Regeln hat. Unsere Kanzlei hat Erfahrungen in Bezug auf administrative und steuerliche Konflikte und in diesem Umfang werden Dienste für viele natürliche und juristische Personen geleistet.