Betreibungs- und Konkursrecht
Für die Betreibung der Forderung von Mandanten muss am Ende des Verfahrens oder vor Eröffnung des Verfahrens der Vollstreckungsweg eingeleitet werden. Für die Vorbereitung einer Betreibung entsprechend den Bestimmungen, für die schnelle Ausführung eines Vollstreckungs- und Pfändungsverfahrens und somit für die Abwendung des Beiseiteschaffens durch die Gegenpartei sind Fachkenntnisse, zweckdienliches Handeln und Schnelle erforderlich. In diesem Umfang leistet unsere Kanzlei mit erfahrenem Team Dienste für die gesetzmäßige und schnelle Betreibung der Forderungen unserer Mandanten.